MGA, UKGC und GGL: Lizenzen im Vergleich
Von Matthias Hoffmeister, Datenanalyst · 8. September 2026
Ein Curaçao-Lizenznehmer und ein GGL-lizenzierter Anbieter wie Hezarbet mögen auf den ersten Blick ähnlich aussehen, unterliegen rechtlich aber vollkommen unterschiedlichen Systemen. Diese Unterschiede betreffen nicht nur Formalien, sondern reichen bis in konkrete Spielmechaniken und Schutzvorkehrungen hinein, von der Sperrdatei bis zum Einzahlungslimit.
Die schwarze Liste der GGL
Die GGL veröffentlicht eine öffentlich einsehbare Liste von Anbietern, gegen die sie wegen nicht erlaubten Glücksspiels vorgeht. Diese sogenannte schwarze Liste enthält Domains und Unternehmensnamen, bei denen die Behörde festgestellt hat, dass ein Angebot ohne die erforderliche deutsche Lizenz an Spieler in Deutschland gerichtet wird.
Die Aufnahme in die Liste ist in der Regel mit weiteren Schritten verbunden, etwa der Aufforderung an Zahlungsdienstleister, Transaktionen zu unterbinden, oder an Internetanbieter, den Zugriff zu erschweren.
Für Verbraucher dient die Liste als zusätzliche Orientierung, ergänzend zur positiven Whitelist der lizenzierten Anbieter: Wer einen Namen dort wiederfindet, hat eine klare Bestätigung, dass die Behörde diesen Anbieter als nicht erlaubt einstuft. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert, da ständig neue Angebote auf den deutschen Markt drängen und andere ihren Betrieb einstellen oder eine Lizenz beantragen.
Zahlungsblockaden gegen illegale Anbieter
Um nicht lizenzierte Glücksspielangebote wirtschaftlich einzuschränken, setzt die deutsche Regulierung unter anderem auf Zahlungsblockaden. Banken und Zahlungsdienstleister können angewiesen werden, Transaktionen an Anbieter zu unterbinden, die keine GGL-Lizenz besitzen.
In der Praxis bedeutet das, dass Überweisungen, Kartenzahlungen oder Zahlungen über bestimmte E-Wallets an solche Anbieter fehlschlagen oder von der Bank zurückgewiesen werden können, auch wenn das Konto beim Anbieter selbst weiterhin besteht. Die Umsetzung erfolgt technisch über Zahlungsdienstleister, die entsprechende Listen nicht erlaubter Empfänger führen und Transaktionen automatisiert abgleichen.
Für Spieler äußert sich das mitunter darin, dass eine zuvor problemlos funktionierende Zahlungsmethode bei einem bestimmten Anbieter plötzlich nicht mehr funktioniert, ohne dass eine offensichtliche technische Störung vorliegt. Zahlungsblockaden gelten als eines der wirksameren Instrumente gegen nicht lizenzierte Angebote, weil sie unabhängig von der Erreichbarkeit der Webseite selbst ansetzen.
Spielerdaten und die DSGVO
Personenbezogene Daten von Spielern bei lizenzierten Anbietern unterliegen den allgemeinen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ergänzt um glücksspielrechtliche Besonderheiten. Anbieter erheben im Rahmen der Kontoeröffnung und laufenden Nutzung unter anderem Identitätsdaten, Zahlungsinformationen und Angaben zum Spielverhalten, die für Limitkontrolle und Sperrsysteme wie LUGAS und OASIS notwendig sind.
Die DSGVO verlangt dabei eine transparente Information darüber, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff. Spieler haben grundsätzlich das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu verlangen und unter bestimmten Voraussetzungen deren Löschung zu fordern, wobei glücksspielrechtliche Aufbewahrungspflichten diesem Recht in einzelnen Fällen entgegenstehen können.
Die Übermittlung von Daten an zentrale Systeme wie die Sperrdatei erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und stellt eine Besonderheit gegenüber vielen anderen Branchen mit weniger streng regulierter Datenverarbeitung dar.
§ 285 StGB: Was die Praxis zeigt
§ 285 des Strafgesetzbuchs stellt die Teilnahme an einem öffentlichen Glücksspiel unter Strafe, sofern dieses ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet wird. Die Vorschrift existiert im deutschen Recht bereits seit Langem und wurde ursprünglich vor allem mit Blick auf illegale Glücksspielrunden im stationären Bereich formuliert.
Wie diese Norm im Kontext von Online-Angeboten mit ausländischer Lizenz angewendet wird, ist ein Thema, das in der juristischen Fachliteratur unterschiedlich diskutiert wird, unter anderem mit Blick auf Fragen der Zuständigkeit, des Territorialprinzips und der praktischen Verfolgbarkeit einzelner Spieler.
Eine pauschale, für jeden Einzelfall gültige Einschätzung lässt sich an dieser Stelle nicht geben, da die Bewertung von den konkreten Umständen abhängt und sich die Rechtsprechung dazu weiterentwickelt. Wer Klarheit über die eigene Situation sucht, ist mit einer individuellen rechtlichen Beratung besser bedient als mit allgemeinen Aussagen zu diesem Thema.
Whitelist: So prüfen Sie einen Anbieter
Ob ein Anbieter in Deutschland über eine gültige Lizenz verfügt, lässt sich über das öffentlich einsehbare Verzeichnis der GGL prüfen. Diese sogenannte Whitelist listet alle Unternehmen auf, die eine Erlaubnis für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele oder Online-Poker besitzen.
Spieler können dort den Namen des Anbieters oder der Marke eingeben und erhalten Auskunft, ob und für welche Spielform eine Lizenz besteht. Ein weiteres Erkennungsmerkmal ist das GGL-Logo, das lizenzierte Seiten üblicherweise im Footer einblenden, sowie ein vollständiges Impressum mit Angabe der Lizenznummer.
Fehlt ein Eintrag in der Liste oder lässt sich die angegebene Lizenznummer nicht zuordnen, handelt es sich nicht um einen in Deutschland zugelassenen Anbieter. Die Prüfung dauert nur wenige Minuten und ist ein zuverlässiger Weg, Angaben auf einer Webseite unabhängig zu prüfen, statt sich allein auf Werbeaussagen oder Gütesiegel Dritter zu verlassen.
OASIS: Die zentrale Sperrdatei
OASIS ist die zentrale Sperrdatei, mit der sich Spieler in Deutschland selbst vom Glücksspiel ausschließen lassen können. Die Sperre gilt anbieterübergreifend für Spielbanken, Spielhallen sowie lizenzierte Online-Angebote für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Poker.
Wer sich eintragen lässt, wird bei jedem Versuch, ein Konto zu eröffnen oder sich einzuloggen, automatisch abgewiesen, weil Anbieter verpflichtet sind, vor Zulassung eines Spielers einen Abgleich mit der Datei durchzuführen. Die Eintragung kann auf eigenen Wunsch erfolgen, ist aber auch möglich, wenn ein Anbieter Anzeichen problematischen Spielverhaltens erkennt und von sich aus eine Fremdsperre veranlasst.
Die Sperre erstreckt sich nicht nur auf neue Anmeldungen, sondern auch auf bereits bestehende Konten, die bei Eintragung geschlossen werden müssen. Das System wird von der GGL verwaltet und soll verhindern, dass eine Sperre bei einem Anbieter durch einen Wechsel zu einem anderen umgangen wird.
Glücksspiel bleibt ein Angebot ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren und sollte niemals als Weg aus finanziellen Schwierigkeiten verstanden werden. Wer das eigene Spielverhalten als belastend empfindet, findet bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unabhängige Informationen und Beratungsangebote. Verantwortungsvoller Umgang bedeutet vor allem, Grenzen vorab bewusst zu setzen und einzuhalten.